Das drohende Handelsverbot von Elfenbein in Großbritannien und eventuelle Auswirkungen auf die EU

Elfenbein, wie man die Substanz der Stoßzähne von Elefanten bezeichnet, ist ein Rohstoff, der von jeher zur Herstellung von Gebrauchs- und Kunstgegenständen diente.
Die Jagd auf den mächtigen und wehrhaften Elefanten war bis ins 19. Jahrhundert äußerst gefährlich, Elfenbein, das darüber hinaus einen langen Handelsweg bis nach Europa zurücklegen musste, ein seltenes und kostbares Material. Es besaß eine ähnliche Wertschätzung wie Gold.

Im christlichen Mittelalter galt Elfenbein eines der edelsten Materialien. Nicht zuletzt, weil seine Schönheit bereits im Hohelied Salomons gepriesen wird: „Dein Hals ist ein Turm von Elfenbein“ (7,5). Nur Künstler von hohem Rang überantwortete man das „weiße Gold“. Unter ihnen entstanden eine Vielzahl von sakralen Objekten, darunter Reliquienschreine, liturgische Kämme, Kruzifixe, Buchdeckel u.a. In Paris waren im 14. Jh. handliche, kleine Haus- und Reisealtäre in Form von Diptychen große Mode, von der die hohe Zahl der heute erhaltenen Arbeiten zeugt.

Eine weitere Blüte erlebte die Elfenbeinschnitzerei im 17. Jahrhundert. Die Schönheit des polierten Materials rückte nun in den Fokus. Das sehr dichte, warm schimmernde, leicht zu bearbeitende Material war bei den führenden Schnitzkünstlern sehr beliebt. Es entstanden fein gearbeitete Figuren, Reliefs, Prunkgefäße und virtuos gedrechselte Objekte für die fürstlichen Kunstkammern. Das Elfenbein-Kunstwerk avancierte zum weltlichen Statussymbol.

Im 19. Jahrhundert erleichterten moderne Waffen die Jagd auf das gewaltige Tier. Die große Menge Elfenbeins, die nun verfügbar war, ermöglichte neben der künstlerischen Verarbeitung die industrielle Massenfertigung von Gebrauchsgegenständen. Die Nachfrage stieg, die grausame Dezimierung der Elefanten in Asien und Afrika nahm ihren Anfang. Bis zu 800 Tonnen Elfenbein pro Jahr wurden eingeführt, was einer Zahl von 800.000 getöteten Tieren entspricht.

Heute ist sowohl der asiatische als auch der afrikanische Elefant vom Aussterben bedroht – eine dramatische Entwicklung, der wir uns mit international vereinten Kräften entgegenstellen müssen, denn der Handel mit Elfenbein ist nicht mehr nur auf die Herkunftsländer beschränkt, sondern international verflochten.

Die Gier nach dem weißen Gold

Die Gier nach dem weißen Gold hat zu einem unkontrollierten Elfenbeinhandel und zu Wilderei geführt. Elfenbein gilt vor allem in Asien als Statussymbol, zerriebenes Elfenbein wird dort als Mittel zur Potenzsteigerung teuer gehandelt.

Um den kriminellen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten einzudämmen, beschloss man bereits 1973 das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES – Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora), das 1975 in Kraft trat. Je nach Bedrohungsstand der Art wurde der kommerzielle Handel danach gänzlich verboten, es sei denn, es lag eine Genehmigung des jeweiligen Landes vor.

Am 17. Oktober 1989 unterzeichneten dann 177 Staaten auf der Washingtoner Artenschutzkonferenz (CITES) ein globales Handelsverbot für Elfenbein. Durch die EU-Verordnung Nr. 338/97 wurde am 3. März 1997 das Washingtoner Abkommen auch innerhalb der Europäischen Union verbindlich umgesetzt.

Die EU-Verordnung bezieht sich auf den Handel mit den Produkten. Sowohl der asiatische als auch der afrikanische Elefant werden unter der höchsten Schutzstufe gelistet. Der internationale, kommerzielle Handel mit Elfenbein und anderen Elfenbeinprodukten ist seitdem verboten.

Eine Ausnahme von dem Vermarktungsverbot innerhalb der EU für Elfenbein besteht jedoch für Antiquitäten. Als Antiquität gelten alle Arbeiten vor dem 01.06.1947. Für den Verkauf solcher Antiquitäten innerhalb der EU bedarf es also zunächst keiner Vermarktungsbescheinigung.

Ausnahmeregelungen des Abkommens von 1989

Zahlreiche Ausnahmeregelungen haben das 1989 geschlossene Abkommen jedoch mittlerweile aufgeweicht: So wurde z.B. die Unterschutzstellung der Elefantenpopulationen von Botswana, Namibia und Simbabwe 1997 sowie im Jahr 2000 von Südafrika gelockert, nachdem sich die Bestände im südlichen Afrika erholt hatten. Stoßzähne dürfen als nichtkommerzielle Jagdtrophäen ausgeführt, antikes Elfenbein kann legal gehandelt werden.

In Thailand befindet sich einer der größten unkontrollierten Elfenbeinmärkte Südostasiens. Der Handel mit Stoßzähnen von einheimischen, domestizierten und eines natürlichen Todes gestorbenen Elefanten ist dort erlaubt. Dieses Schlupfloch wird ausgenutzt, um illegales afrikanisches Elfenbein ins Land zu schmuggeln und dann als Thai-Elfenbein zu deklarieren.

Vorreiter Großbritannien

Großbritannien plant nun, als Vorreiter das strengste Elfenbein-Gesetz innerhalb der EU zu verabschieden. In Umfragen hatte sich zuvor eine große Mehrheit der Briten für ein solches Verbot ausgesprochen. Vorangetrieben wird der Gesetzesentwurf durch die Politiker der Konservativen Boris Johnson und Michael Gove (Umweltminister). Das Department for Environment, Food & Rural Affairs (DEFRA) fordert, es dürfe keinen legalen Markt für Elfenbein, auch nicht für antikes Elfenbein, geben. Ein Markt, der nicht eindeutig sei, könne an den Verbraucher auch keine eindeutige moralische Botschaft senden. Allerdings wird nicht berücksichtigt, dass ein mittlelalterliches Elfenbeinobjekt wie eine Schachfigur oder ein Netsuke, eine japanische Gürtelfigur aus dem 19. Jahrhundert, in einem völlig anderen umwelthistorischen Kontext geschaffen wurden, als die Massenprodukte aus Elfenbein unserer Zeit. Großbritannien verzichtet hier vorsätzlich auf den Handel mit diesen Kunstgegenständen, da auch der Markt mit antiken Elfenbein-Objekten grundsätzlich Begehrlichkeiten wecken würden, die letztlich zum Wildern von Elefanten führten.

Ein Beispiel für den intelligenten und aufgeklärten Umgang mit Elfenbein liefert hingegen das Bode-Museum in Berlin. So der Kurator der Skulpturenabteilung Dr. Julien Chapuis: „Es ist unsere Rolle, das Publikum auf die Ausrottung der Elefanten in Afrika und in Asien aufmerksam zu machen. Gleichzeitig haben wir eine Verpflichtung und eine Verantwortung, wir sammeln kulturhistorische und künstlerisch bedeutende Objekte aus der Vergangenheit. Man muss sich beider Verantwortungen bewusst sein als Museum“.

Hält der geplante „Ivory Ban“ den illegalen Handel auf?

Das britische Umweltministerium hingegen hofft, dass der Ivory Ban, dem weitere Länder auf dem Kontinent folgen sollen, den asiatischen und afrikanischen Elefanten helfen wird. Dies ist zu bezweifeln, denn die große Nachfrage nach frischem Elfenbein kommt nicht aus Europa, sondern aus Asien. Laut UNEP, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, sind es internationale Verbrechersyndikate, die das illegale Elfenbein dorthin verkaufen.
Wie ist der britische Gesetzesentwurf, über den nun heftig diskutiert wird, aufgebaut:
Lediglich Elfenbeinobjekte vor 1918, die einen überragend künstlerischen, kulturellen oder historischen Wert haben, dürfen gehandelt werden. Sie erhalten hierzu einen Pass, den nur ein qualifizierter Museumskurator ausstellen kann. Als Beispiel für die Ausnahmeregelung wählte man eine Christusfigur des 12. Jahrhunderts aus den Sammlungen des Victoria & Albert Museums. Nur wenige Objekte werden diesen hohen Anforderungen entsprechen.
Der Besitz von Elfenbein, das sich bereits im Besitz einer Privatperson oder eine Galerie befindet, ist nicht strafbar, jedoch der Handel im Binnenmarkt, im Import oder Export.

Eine Klausel erlaubt dennoch den Verkauf von Elfenbeinobjekten, die den Anforderungen an die Ausnahmeregelung nicht entsprechen, an Museen. Eine Marktkonkurrenz besteht dadurch nicht mehr. Dies führt letztlich zu einer gravierenden Entwertung der Objekte.
So fragt die britische Händlerin Sylvie Collett in der Antique Trade Gazette vom 21. April 2018 zu Recht, welche Entschädigung die Regierung für Sammler und Händler vorgesehen hat, die momentan völlig legal mit Elfenbein-Kunstwerken vergangener Jahrhunderte handeln.

Im Gesetzesentwurf ist weiterhin eine „De minimis-Lösung“ vorgesehen. Demnach dürfen Musikinstrumente vor 1947 20% Elfenbein, Objekte vor 1947 jedoch nur 10% des Materials enthalten. Jedes Objekt, dass „De Minimis“ für sich beansprucht, muss gegen eine Gebühr online bei der Animal and Plant Health Authority registriert werden.
Robert Kless, Leiter der Tierschutzorganisation IFAW in Deutschland fordert, dass die Bundesregierung und die EU dem britischen Beispiel folgen und ebenfalls die Märkte für Elfenbein konsequent schließen“.

Die französische Umweltministerin Ségolène Royal ist diesem Aufruf bereits entgegengekommen. Am 30. April 2018 kündigte sie ein komplettes Handelsverbot für Elfenbein in Frankreich und den französischen Überseegebieten an. Auch auf EU-Ebene möchte sie für einen Handelsstopp eintreten.

Die bestehende Regelung beibehalten

Ratlosigkeit stellt sich angesichts dieser alternativlosen Gesetzesvorhaben ein. Dann wären all die zerbrechlichen, wunderschönen Kunstwerke, Zeugnisse untergegangener Kunstzentren, wie die japanischen Netsukes – man denke an die Familiensammlung, die Edmund de Waal in seinem Roman „Der Hase mit den Bernsteinaugen“ wieder zum Leben erweckt hat, nicht mehr handelbar. Aber auch mittelalterliche französische Diptychen, Contrefait-Objekte fürstlicher Kunstkammern und vieles mehr. Es erscheint deshalb unverständlich, dass wir einem absolut berechtigten harten Vorgehen gegen das grausame Wildern von Elefanten im 21. Jahrhundert einen Teil unseres kulturellen Erbes opfern und ein undifferenziertes allgemeines Handelsverbot, das nicht zwischen antikem und modernen Elfenbein unterscheidet, unterstützen. Warum belässt man also nicht die eigentlich vernünftige Regelung, wonach Elfenbeinkunst vor 1947 frei gehandelt werden darf? Denn verarbeitetes Elfenbein ist ohne große Schwierigkeiten zeitlich datierbar.

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